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Wirtschaftsprüfung

Inhalt

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (regelmäßig auch GmbH & Co. KG) sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses nach Handelsrecht vorsieht. Ohne Jahresabschlussprüfung können die Jahresabschlüsse dieser Gesellschaften nicht festgestellt und Gewinnausschüttungen nicht wirksam beschlossen werden. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.

Durch Einsichtnahme in das Rechnungswesen und in verschiedene Unterlagen des Unternehmens sowie durch spezielle Prüfungshandlungen hat sich der Wirtschaftsprüfer Gewissheit darüber zu verschaffen, ob die Rechnungslegung formell und materiell den gesetzlichen Vorschriften entspricht und der Jahresabschluss als ordnungsgemäß bestätigt werden kann.

Seine wesentlichen Prüfungsergebnisse erläutert der Abschlussprüfer in einem Bericht, in dem er dem geprüften Unternehmen seine getroffenen Feststellungen darlegt.

Darüber hinaus erteilt er einen Bestätigungsvermerk, der in Kurzform das Ergebnis der Prüfung enthält; das Erteilen bzw. Versagen eines Bestätigungsvermerks und die Abgabe eines Prüfungsberichts sind im Rahmen der Pflichtprüfung gesetzlich vorgeschrieben.

Der Bestätigungsvermerk wird in der Regel zusammen mit der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht veröffentlicht, während der Prüfungsbericht vertraulich und nur der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern der Unternehmen zugänglich ist.

Wir unterwerfen uns in regelmäßigen Abständen einer Qualitätskontrolle nach § 57a WPO. Die Qualitätskontrolle dient der Überwachung, ob die Regelungen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Berufssatzung insgesamt und bei der Durchführung einzelner Aufträge eingehalten werden. Damit sind wir berechtigt, als Prüfer für gesetzliche Abschlussprüfungen sowie für Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS tätig zu sein.

Folgende Leistungen bieten wir an:

  • Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Sonstige gesetzliche Prüfungen im Zusammenhang mit Gründungen oder Umwandlungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Sonder- und Wertgutachten

Ihr Wirtschaftsprüfer in Schwäbisch Gmünd berät Sie gerne!

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