Seitenbereiche

Zweitwohnungssteuer

Inhalt

Keine Steuer auf nicht genutzte Zweitwohnung

Zweitwohnungssteuer

Immer mehr Gemeinden und Städte erheben eine Zweitwohnungssteuer. Die Steuererhebung erfolgt unabhängig davon, ob die Wohnung tatsächlich als Zweitwohnung genutzt wird. Das dürfte sich künftig ändern.

Bundesverwaltungsgerichtsurteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer für leer stehende Wohnungen nicht erhoben werden darf (Urteil v. 15.10.2014, 9 C 5.13 und 9 C 6.13). Streitig war die Steuer auf nachweislich nicht genutzte Zweitwohnungen im bayerischen Feldafing und Bad Wiessee. Die Kläger gaben an, sie hätten die Wohnungen nur zur Geldanlage erworben. Tatsächlich wurde jahrelang weder Strom noch Wasser verbraucht. Damit sei die Vermutung, die Wohnung würde der persönlichen Lebensführung dienen, ausreichend widerlegt, so die Verwaltungsrichter.

Stand: 27. November 2014

Bild: Kurhan- Fotolia.com

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.