Seitenbereiche

Wichtige Bundesfinanzhof-Entscheidungen in 2013

Inhalt

Jahresbericht

Der Bundesfinanzhof veröffentlichte vor Kurzem seinen Jahresbericht 2012. In Teil E weist das Gericht auf folgende Schwerpunktentscheidungen hin, mit denen voraussichtlich noch in diesem Jahr zu rechnen ist. Einige davon sind:

Arbeitsecke

Zum Thema Arbeitsecke sind derzeit zwei Verfahren anhängig (III R 62/11 und X R 32/11). Darin geht es um die Frage, ob Aufwendungen für Räume, die betrieblich und privat genutzt werden, anteilig als Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden können.

Abfärbewirkung bei geringfügiger gewerblicher Tätigkeit

Die Abfärbewirkung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) führt dazu, dass auch andere Einkünfte des Steuerpflichtigen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst werden müssen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung dürfen die Nebeneinkünfte hierfür 1,25 % der Gesamteinkünfte nicht übersteigen (H 15.8 (5) der Einkommensteuer-Hinweise). In den Verfahren VIII R 16/11, VIII R 41/11 und VIII R 6/12 wird der VIII. Senat zu entscheiden haben, wann die Umqualifizierung selbstständiger Einkünfte einer Personengesellschaft aufgrund „geringer“ gewerblicher Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb unverhältnismäßig ist und ob es dafür auf eine absolute Höhe der schädlichen Einkünfte ankommt.

Familienheimfahrten und Firmenwagen

In insgesamt 3 Verfahren geht es um das Thema Firmenwagen. In dem Verfahren VI R 33/11 wird der VI. Senat prüfen, ob Familienheimfahrten, die mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen durchgeführt werden, steuerlich absetzbar sind. In den Verfahren VI R 26/10 und VI R 31/10 wird der BFH entscheiden, ob die 1 %-Regelung auch anzuwenden ist, wenn der Firmenwagen nachweislich nicht privat genutzt wird.

Hinweis

Weitere anhängige Verfahren können auf den Internetseiten des BFH unter der Rubrik anhängige Verfahren/Entscheidungsvorschau eingesehen werden.

Stand: 11. März 2013

Bild: alphaspirit - Fotolia.com

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.